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Art. 30 · Gewässerraumzone (GRZ)

BZO Flüelen · S. 11

Die Gewässerraumzone und deren Nutzung richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundesrechts13 und des Reglements zum PBG14.

5. Abschnitt: Empfindlichkeitsstufen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.