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Art. 31 · Zuordnung

BZO Flüelen · S. 11

1Der Nutzungsplan bestimmt für jede Zone die entsprechende Empfindlichkeitsstufe nach Artikel 43 der Lärmschutzverordnung15. Diese Zuordnung ist im Anhang 1 enthalten, der Bestandteil der BZO ist.

2In Gebieten, die im Nutzungsplan als lärmvorbelastete Gebiete bezeichnet sind, gilt die Empfindlichkeitsstufe III.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.