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Art. 3 · Gemeindeversammlung
BZO Flüelen · S. 3
1Die Gemeindeversammlung erfüllt die Aufgaben, die ihr die Kantonsverfassung, das PBG und die BZO übertragen.
2Sie erlässt insbesondere die BZO und genehmigt den Nutzungsplan, den der Gemeinderat ihr vorlegt.
1 RB 40.1111 2 KV, RB 1.1101 3 Im Anhang zum RPBG (RB 40.1115) enthalten 4 RB 70.1811 5 RB 40.1111 6 RB 40.1115
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 3) verbindlich lesbar.
3 Artikel 3 Geschosszahl
1Die im Kernzonenplan angegebene Zahl gibt die maximale Zahl der zulässigen Vollgeschosse an.
2Bei geschlossener Bauweise dürfen Neubauten, im Rahmen von Absatz 1, höchstens ein Geschoss mehr oder weniger als die Nachbarbauten aufweisen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.