Art. 19 · Vertragliche Bauverpflichtung
BZO Flüelen · S. 8
1Der Gemeinderat kann die Zuweisung von Land zur Bauzone im Rahmen von Artikel 7 PBG von der vertraglichen Zusicherung der Eigentümerin oder des Eigentümers abhängig machen, das Land innert fünf bis zehn Jahren zu überbauen.
2…10
3Die Bauverpflichtung ist als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Grundbuch anzumerken.
3. Abschnitt: Nichtbauzonen Artikel 19 Umgebungsgestaltung
Die Umgebungsgestaltung hat auf die ortsübliche Struktur und Anlage Rücksicht zu nehmen. Sie hat diese weiterzuführen.
Traditionelle Elemente, wie Plätze, Brunnen, Einfriedungen und dergleichen, sind in ihrer Eigenart zu übernehmen bzw. sinngemäss zu ergänzen.
4. Abschnitt: Hinweis auf die BZO
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.