Art. 18 · Verkehrsflächen (VF)
BZO Flüelen · S. 7
1Strassen, dazugehörige Trottoirs, Plätze, öffentliche Parkierungsanlagen, Bushaltestellen, Bahnanlagen, Bahnstationen ohne Fremdnutzungen und dergleichen sind im Nutzungsplan als Verkehrsflächen bezeichnet.
2Bauten und Anlagen sind zulässig, soweit sie der Verkehrsraumgestaltung oder - nutzung dienen.
3Private Nutzungen sind zulässig, wenn sie die zonenkonforme Nutzung nicht beeinträchtigen. Massgeblich sind die Zonenvorschriften der benachbarten Zonen. 7 Artikel 18 Materialien
1Es sind ortsübliche Materialien und Baukonstruktionen zu verwenden.
2Sichtbares Fachwerk ist nicht erlaubt. Sichtbeton kann höchstens für Einzelelemente verwendet werden. Beim Verputz ist eine auffällige Struktur zu vermeiden.
3In den Kernzonen A, B und C sind nur Tonziegel und Faserzementplatten erlaubt. In der Kernzone D sind zusätzlich Metalldächer gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.