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Art. 71a · Berücksichtigung Siedlungsökologie

BZO Erstfeld · S. 26

1Bei allen Bauvorhaben sind die Anliegen der Siedlungsökologie zu berücksichtigen.

2Insbesondere sind folgende Grundsätze zu beachten: a) Der oberirdische Abfluss des Oberflächenwassers ist soweit als möglich und gewässerschutzrechtlich zulässig durch geeignete Massnahmen, wie durchlässige Gestaltung von Plätzen und Freiflächen, Versickerungsanlagen, seitliche Ableitung des Wassers usw. zu minimieren. b) Alle Bauten, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, sind immissionsmässig günstig anzuordnen und zu gestalten. Bauten und Anlagen, die Emissionen verursachen, sind so zu planen und zu realisieren, dass die Emissionen auf das unabdingbare Ausmass beschränkt werden können. 25 c) Die Grün- und Freiflächen in der Siedlung sind möglichst als blumenreiche Magerwiesen oder Ruderalflächen anzulegen und so zu gestalten, dass sie die Funktion von ökologisch wertvollen Ausgleichsflächen wahrnehmen können.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.