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Art. 28 · Arten

BZO Erstfeld · S. 12

1Als weitere Zonen, die die Grundnutzungszonen ergänzen oder überlagern, werden folgende Zonen im Nutzungsplan ausgeschieden: a) Schutzzonen; b) Zonen mit Quartier- oder Quartiergestaltungsplanpflicht (QGZ); c) Gefahrenzonen (GZ); d) Gewässerraumzonen (GRZ).

2Die Grundwasserschutzzonen werden nach den besonderen Vorschriften des Bundes und des Kantons ausgeschieden. Sie sind nicht Bestandteil des Nutzungsplans, werden dort aber zur Information eingetragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.