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Art. 3 · Gemeindeversammlung
BZO Bürglen · S. 7
1Die "offene Dorfgemeinde" erfüllt die Aufgaben, die ihr die Kantonsverfassung und das PBG übertragen.
2Sie erlässt insbesondere die BZO und genehmigt2 den Nutzungsplan, den der Gemeinderat ihr vorlegt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.