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Art. 4 · Baubehörde a) Zusammensetzung und Wahl
BZO Bürglen · S. 7
1Die Baubehörde ist die Baukommission. Die Baukommission wird für eine Amtsdauer von
2Jahren an der Urne gewählt.
2Die Baukommission besteht aus dem Präsidium und 4 Mitgliedern. Der Gemeinderat bestimmt das Sekretariat. Im Übrigen konstituiert sich die Baukommission selbst.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.