Art. 25 · Dach- und Umgebungsgestaltung
BZO Bürglen · S. 13
1Es sind nur Satteldächer gestattet. Für Anbauten kann die Baukommission Pultdächer bewilligen.
2Die Sparrenneigung der Dächer darf nicht kleiner als 25° und nicht grösser als 40° sein (90° Teilung).
3Die Dachfirste müssen in der Hangrichtung (firstständig) verlaufen. Die Dächer müssen mit Eternitschieferplatten oder mit Ziegeln eingedeckt werden.
4Liegende Dachfenster von höchstens 1.30 m² Ausmass sind gestattet. Die Einfassungen und Rahmen dieser Fenster sind in Kupfer auszuführen oder in der Farbe der Dachhaut zu streichen.
5Ausser einfachen Viehschutzzäunen dürfen keine Einfriedungen erstellt werden. Sie sind vor Wintereinbruch zu entfernen oder umzulegen.
6Nebst den üblichen Anforderungen sind beim Baugesuch verbindliche Angaben über Fassadenmaterialien, Art der Bedachung und Aussenfarben zu machen. 14 6. Unterabschnitt: Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.