← BZO Bürglen · Inhaltsverzeichnis
Art. 19 · Ausnahmen
BZO Bürglen · S. 11
Ausnahmen von einzelnen Bauvorschriften und Plänen des Kantons oder der Gemeinden können bewilligt werden, wenn:
a)wichtige Gründe das rechtfertigen; und b) keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen 12 2. Unterabschnitt: Wohnzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.