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Art. 18 · Umgebungsgestaltung
BZO Bürglen · S. 11
1Stützmauern sind möglichst zu vermeiden. Wo sie unumgänglich sind, sind sie in Ausmass, Form und Material so zu gestalten, dass sie das Gesamtbild nicht beeinträchtigen.
2Strassen, Wege, Plätze und daran anschliessende Vorplätze sind der Geländeform anzupassen.
3Wege, Plätze und daran anschliessende Vorplätze müssen in Naturstein oder Betonpflästerung ausgeführt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.