Art. 17 · Dachgestaltung
BZO Bürglen · S. 11
1Dachneigung und Dachform müssen sich dem vorhandenen Gesamtbild anpassen. Die Dächer sind mit Tonziegeln oder Eternitschiefer einzudecken.
2Für eingeschossige Anbauten können Flachdächer ausnahmsweise bewilligt werden, sofern sie das Gesamtbild nicht beeinträchtigen.
3Dachaufbauten und Dacheinschnitte können bei guter architektonischer Einpassung in das Ortsbild bewilligt werden. Sie dürfen zusammen 1/3 der entsprechenden Fassadenlänge nicht überschreiten. Lukarnen sind mit Sattel-, Walm- oder Schleppdach auszubilden und mit Ziegeln oder Enternitschiefer einzudecken.
4Dachflächenfenster dürfen nicht störend in Erscheinung treten. Insbesondere müssen sich Einfassungen, Rahmen und allfällige Lamellenstoren in der Farbe dem Ziegelmaterial anpassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.