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Art. 13 · Grundmasse

BZO Bürglen · S. 10

1Für die im Kernzonenplan besonders bezeichneten Objekte (3 VG) gelten die Grundmasse für die W3; für die übrigen Objekte gelten die Grundmasse für die W2: Vollgeschosszahl 3 2 Fassadenhöhe 11.00 m 8.00 m Gesamthöhe 15.00 m 12.00 m minimaler Grenzabstand (Grundabstand) 3 m 3 m

2Der Ausbau des Dachgeschosses ist innerhalb des Volumens gestattet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.