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Art. 12 · Bautyp C
BZO Bürglen · S. 10
1Die im Kernzonenplan als Bautyp C bezeichneten Gebäude umfassen die übrigen Gebäude sowie zusätzlich erwünschte und erlaubte Neubauten (Neubauten und Ersatz bestehender Gebäude).
2Die ungefähre Lage für Neubauten ergibt sich durch die im Kernzonenplan dargestellte Kreissignatur.
3Die maximale Gebäudegrundfläche ist durch die Masszahl innerhalb der im Kernzonenplan dargestellten Kreissignatur festgelegt.
4Die Bauten haben sich in Form und Erscheinung gut ins traditionelle Strassen- und Ortsbild einzufügen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.