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Art. 11 · Bautyp B

BZO Bürglen · S. 9

1Die im Kernzonenplan als Bautyp B bezeichneten Gebäude dürfen unter Beibehaltung des bisherigen Gebäudeprofils umgebaut, renoviert oder durch Neubauten ersetzt werden.

2Für Neubauten mit Volumenvergrösserung sind die im Kernzonenplan bezeichneten Gebäudegrundflächen und die Grundmasse nach Artikel 13 einzuhalten. 10

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.