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Art. 90 · Besitzstandgarantie

BZO Andermatt · S. 32

1Die Vorschriften zur Regelung des Erstwohnungsanteils gelten nicht für Wohneinheiten, die vor dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen bewilligt worden sind.

2Um-, Aus- oder Anbauten solcher Wohneinheiten sowie deren Umnutzung unterliegen dagegen den Bestimmungen über den EWA.

5. Unterabschnitt: Orts- und Landschaftsbild, architektonische Gestaltung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.