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Art. 82 · Geltungsbereich
BZO Andermatt · S. 29
Die Vorschriften zur Regelung des Erstwohnungsanteils gelten für folgende Bauzonen: Kernzonen, Wohnzonen und Wohn- und Gewerbezonen.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.