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Art. 4 · Baubehörde a) Zusammensetzung und Wahl
BZO Andermatt · S. 6
1Die Baukommission ist die Baubehörde der Gemeinde. Sie besteht aus insgesamt 3-5 Mitglieder und wird auf 2 Jahre gewählt.
1 RB 40.1111 2 RB10.1101 3 RB 40.1117 4 RB 70.1811 5 RB 40.1115 6 siehe Art. 42 PBG
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.
6 2Die Baukommission besteht aus dem Präsidium, dem Vizepräsidium und zusätzlich 1-3 Mitgliedern. Das Präsidium und 2-4 Mitglieder wählt die Gemeindeversammlung. Die Gemeindekanzlei übernimmt das Sekretariat. Im Übrigen konstituiert sich die Baubehörde selbst.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.