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Art. 4 · Baubehörde a) Zusammensetzung und Wahl

BZO Andermatt · S. 6

1Die Baukommission ist die Baubehörde der Gemeinde. Sie besteht aus insgesamt 3-5 Mitglieder und wird auf 2 Jahre gewählt.

1 RB 40.1111
2 RB10.1101
3 RB 40.1117
4 RB 70.1811
5 RB 40.1115
6 siehe Art. 42 PBG

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.

6 2Die Baukommission besteht aus dem Präsidium, dem Vizepräsidium und zusätzlich 1-3 Mitgliedern. Das Präsidium und 2-4 Mitglieder wählt die Gemeindeversammlung. Die Gemeindekanzlei übernimmt das Sekretariat. Im Übrigen konstituiert sich die Baubehörde selbst.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.