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Art. 109 · Formlose Anfrage
BZO Andermatt · S. 36
1Die oder der Bauwillige kann der Baubehörde Fragen zur Anwendung der BZO vorlegen.
2Die Antwort darauf ist unverbindlich. Sie gibt keinen Anspruch auf eine Baubewilligung.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.