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Art. 1 · Zweck und Geltungsbereich

BZO Andermatt · S. 6

1Die BZO regelt die Nutzung des Bodens und das Bauen in der Gemeinde Andermatt. Sie verdeutlicht und ergänzt das PBG.

2Sie gilt für das ganze Gemeindegebiet, sofern die Gemeindeversammlung nicht besondere Bestimmungen und Zonenordnungen für einzelne Gemeindegebiete erlässt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.