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Art. 95 · Abgrabungen
BZO Bauordnung Altdorf · S. 26
Abgrabungen, mit denen Untergeschosse freigelegt werden, sind möglich, wenn sie 2⁄5 der Fassadenlänge nicht überschreiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.