← BZO Altdorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 94 · Grundsatz

BZO Bauordnung Altdorf · S. 25

1Für die Gestaltung der Umgebung sind in angemessener Grösse Grünflächen und Hochstammbäume vorzusehen. Grössere Lager- und Parkplätze dürfen nur 1) Siehe Art. 81 PBG 25 40.11 (November 2014) wasserundurchlässig erstellt werden, wenn aus Umweltschutz- oder anderen zwingenden Gründen andere Beläge ausgeschlossen sind.

2Die Baukommission kann mit der Baubewilligung entsprechende Auflagen verbinden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.