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Art. 86 · Ausnützungsbonus

BZO Bauordnung Altdorf · S. 23

Für Gewerbe- und Geschäftsnutzungen in den Wohn- und Gewerbezonen, die als Lärmschutz entlang von Hauptverkehrsträgern konzipiert werden und die den Anforderungen der Lärmschutzverordnung genügen, kann die Baukommission einen Ausnützungsbonus von 0.15 gewähren. Der Ausnützungsbonus muss für die gewerbliche Nutzung bestimmt sein.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.