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Art. 74 · Stand der Technik

BZO Bauordnung Altdorf · S. 19

1Wo das PBG auf den Stand der Technik verweist, hat sich die Baukommission bei ihren Entscheidungen an den Regeln der Baukunde, den einschlägigen Nor- 19 40.11 (November 2014) men der Fachverbände sowie den Richtlinien und Empfehlungen anerkannter Verbände zu orientieren.

2Das gilt insbesondere für der Sicherheit dienenden Vorkehrungen. 2. Abschnitt: Ausmass von Gebäuden

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.