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Art. 75 · Gebäudelänge, Fassadenhöhe und Geschosszahl

BZO Bauordnung Altdorf · S. 20

1Die zulässige Fassadenhöhe und die zulässige Anzahl Vollgeschosse werden im Anhang für jede Zone gesondert festgelegt.

2Es wird keine maximale Gebäudelänge festgelegt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.