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Art. 41 · Wohnzone im Landschaftsgebiet (WL)
BZO Bauordnung Altdorf · S. 9
In der Wohnzone im Landschaftsgebiet ist der Bestand der bestehenden Bauten gewährleistet. Ersatzbauten im gleichen Umfang sind möglich. 3. Abschnitt: Wohn- und Gewerbezonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.