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Art. 42 · Wohn- und Gewerbezonen (WG2 bis WG4)
BZO Bauordnung Altdorf · S. 9
1In der Wohn- und Gewerbezone sind Wohnbauten und mässig störende Betriebe zulässig.
2Es gelten die Bauvorschriften der jeweils zugrunde liegenden Wohnzonen W2, W3 oder W4.
3Die Zahlen WG2 bis WG4 im Nutzungsplan beziehen sich auf die zulässige Anzahl der anrechenbaren Vollgeschosse.
4In der Wohn- und Gewerbezone WG4 sind mindestens 15% der anrechenbaren Geschossfläche für Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen vorzusehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.