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Art. 8 · Nutzweise
BZO Rüti · S. 8 · Original-PDF
Zulässige Nutzung
Es sind Wohnungen, Büros, Ateliers, Praxen, Läden und mässig störende Gewerbe zulässig. In der Kernzone II b sind nur nicht störende Betriebe zulässig.
8 Suter • von Känel • Wild • AG
Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung
d) Gebäudeabbruch
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.