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Art. 6 · Fassadengestaltung

BZO Rüti · S. 7 · Original-PDF

1Es sind die ortsüblichen Materialien und Farben zu verwenden. Die Fassaden von Hauptgebäuden sind in der Regel als Fachwerkbau oder in verputztem Mauerwerk auszuführen. Putz mit Fantasiestrukturen; grelle, auffallende oder reflektierende Materialien und Farben sind nicht gestattet. Materialien, Farben

2Fenster haben in der Regel hochrechteckige Form aufzuweisen. Es können zweiflüglige Fenster, Fenstereinfassungen aus Naturstein, Kunststein oder Holz, die Unterteilung der Fenster mit aussenliegenden Sprossen und die Verwendung von Fensterläden verlangt werden. Die Zusammenfassung zu Fenstergruppen oder Reihenfenstern ist in der herkömmlichen Weise vorzunehmen. Fenster

3Aussentreppen sind in ortsüblichem Natur- oder Kunststein auszuführen; an den rückwärtigen Fassaden sind Treppen aus Holz oder anderen Materialien zulässig. Aussentüren sind in Form, Material und Art auf die Fassadengestaltung abzustimmen. Aussentreppen, Aussentüren

7 Suter • von Känel • Wild • AG

Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.