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Art. 49 · Besondere Vorschriften

BZO Rüti · S. 23 · Original-PDF

Ausnützungsziffer

1Die Ausnützungsziffern erhöhen sich um höchstens 15 % der zonengemässen Ausnützung, in der Zentrumszone um höchstens 30 %. Gebäudelänge

2Die Gebäudelängen sind nicht begrenzt.

23 Suter • von Känel • Wild • AG

Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung Geschosse, Gebäudehöhe

3In den Zonen W2b, WG2 und K II b sind maximal drei Vollgeschosse; in den Zonen KI und K II a maximal vier Vollgeschosse, in den Zonen Z, W3 und WG3 maximal fünf Vollgeschosse und in den Zonen W4 und WG4 maximal sechs Vollgeschosse gestattet. Für jedes zulässige Mehrgeschoss kann die Gebäudehöhe um 3.0 m erhöht werden. Weitere Unterlagen

4Mit dem Baugesuch ist ein Modell mit den angrenzenden Nachbarliegenschaften einzureichen. Zur Beurteilung der Wohnlichkeit können Schattenwurfuntersuchungen verlangt werden. Fachgutachten

5Für die Beurteilung von Bauvorhaben bezüglich Erfüllung der Anforderungen für Arealüberbauungen gemäss § 71 PBG ist ein Fachgutachten einzuholen.

B) Gestaltungsplanpflichtgebiete

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.