Art. 4 · Gestaltung
BZO Rüti · S. 6 · Original-PDF
1Bauten, Anlagen, Umschwung, Ausstattungen und Ausrüstungen sind für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine gute Gesamtwirkung erreicht wird; diese Anforderung gilt auch für Materialien und Farben. Allgemein
2Aussenrenovationen, namentlich die Erneuerung des Aussenputzes, der Neuanstrich von Fassaden, das Auswechseln von Fenstern, Fensterläden und anderen fassadenbildenden Elementen sowie das Neueindecken von Dächern haben die Gestaltungsanforderungen für Neu- und Umbauten in der entsprechenden Kernzone zu erfüllen. Aussenrenovationen Untergeschosse
3Sichtbare Untergeschosse sind in der Regel als Sockel zu gestalten.
4Solaranlagen auf Schrägdächern sind dachflächenbündig und zusammenhängend auszubilden. Soweit sie nicht die gesamte Dachfläche einnehmen, sind sie im Trauf- oder im Firstbereich anzuordnen. Bei bestehenden Bauten sind geringfügige, konstruktiv bedingte Überragungen der Dachfläche zulässig. Solaranlagen
6 Suter • von Känel • Wild • AG
Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung
b) Bauweise
aa) Ersatzbauweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.