Art. 31 · Nutzweise
BZO Rüti · S. 2 · Original-PDF
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2 Suter • von Känel • Wild • AG
Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung C. Wohnzonen 17 Art. 31 Nutzweise Zugelassene Nutzungen
1Es sind Wohnungen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Verwaltungen, Läden sowie höchstens mässig störende Gewerbe zulässig. Strassenseitig sind im Unter- und Erdgeschoss bis auf eine Raumtiefe von 8.0 m, gemessen ab der Fassade, Wohnungen nicht zugelassen. Davon ausgenommen sind Bauten entlang der Schlossbergstrasse und des Inselwegs. Wohn- und Gewerbeanteil
2Der Wohnanteil muss mindestens 20 %, der Gewerbeanteil mindestens 30 % der Gesamtgeschossfläche ohne Aussenwände, die dem Arbeiten oder Wohnen dient, betragen.
16 Suter • von Känel • Wild • AG
Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung
C. Wohnzonen
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