Art. 41 · Gemeinde Hinwil
BZO Hinwil · S. 41 · Original-PDF
41 Gemeinde Hinwil Wegleitung zur Bau- und Zonenordnung WEGLEITUNG
zu Ziffer 10.1 Arealüberbauungen
Mit der Arealüberbauung wird auf einem bestimmten Areal eine bessere bauliche Lösung als bei der Einzelbauweise angestrebt. Der grösseren Ausnutzungsmöglichkeit (mehr Baumasse) stehen erhöhte Anforderungen an die Überbauung im Sinne von § 71 PBG gegenüber. Arealüberbauungen müssen besonders gut gestaltet sowie zweckmässig ausgestattet und ausgerüstet sein. Bei der Beurteilung sind insbesondere folgende Merkmale zu beachten: Beziehung zum Ortsbild sowie zur baulichen und landschaftlichen Umgebung; kubische Gliederung und architektonischer Ausdruck der Gebäude; Lage, Zweckbestimmung, Umfang und Gestaltung der Umgebungsanlagen; Wohnlichkeit und Wohnhygiene; Versorgungsund Entsorgungslösung; Art und Grad der Ausrüstung. Zu den angrenzenden Liegenschaften ausserhalb der Arealüberbauung gelten die Vorschriften der Einzelbauweise. Innerhalb des Areals sind die kantonalrechtlichen Abstandsvorschriften massgebend, insbesondere der Grenzabstand von 3.5 m und der Gebäudeabstand von 7.0 m. Auch diese Abstände können jedoch durch arealinterne Näherbaurechte gemäss § 270 Abs. 3 PBG unterschritten werden, sofern die wohnhygienischen und feuerpolizeilichen Verhältnisse unproblematisch sind.
Arealüberbauungen müssen mindestens die jeweils aktuell gültigen Kriterien erreichen, die für das Label MINERGIE-ECO ® erforderlich wären. zu Ziffer 10.1.3 MINERGIE-ECO ® Eine tatsächliche Zertifizierung ist nicht notwendig. SUTER • VON KÄNEL • WILD
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.