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Art. 29 · 3.10 Bewilligungspflicht bei Renovationen

BZO Hinwil · S. 29 · Original-PDF

29 Gemeinde Hinwil Wegleitung zur Bau- und Zonenordnung WEGLEITUNG

Zentrumszonen dienen der Entwicklung von Stadt-, Orts- und Quartierzentren und sind bestimmt für dichte Überbauungen (vgl. §

51PBG). zu Ziffer 4 Zentrumszone

Die Grundmasse gelten für die Regelbauweise. Von der Regelbauweise können nur Arealüberbauungen und Überbauungen nach Sonderbauvorschriften oder Gestaltungsplänen abweichen.

In der Zentrumszone soll auf die bestehende Baustruktur Rücksicht genommen werden.

zu Ziffer 4.1 Baumassenziffer

Die Baumassenziffer ist gemäss § 258 PBG das Verhältnis des Bauvolu-mens über dem massgebenden Terrain zur anrechenbaren Grundstücks-fläche. Als Bauvolumen über dem massgebenden Terrain gilt das Volu-men des Baukörpers in seinen Aussenmassen. Wird die Konstruktions-stärke der Fassade und des Dachs aufgrund der Wärmedämmung grösser als 35 cm, ist sie nur bis zu diesem Mass zu berücksichtigen. Angerechnet werden alle geschlossenen Gebäudeteile, also auch die Dachaufbauten. Die Volumen von offenen Gebäudeteilen, die weniger als zur Hälfte durch Abschlüsse umgrenzt sind, werden nicht angerechnet. Quelle: Anhang ABV, Figur 8.3

Fassadenhöhe

Die Fassadenhöhe ist traufseitig nach Schrägdach und Flachdach diffe-renziert, weil auch die gesetzlich definierte Messweise der Fassadenhöhe unterschiedlich ist. Beim Flachdach sind Brüstungen und Geländer der Fassadenhöhe anzurechnen, wofür gemäss 4.1.2 BZO ein Zuschlag von 1.0 m gewährt wird, wenn die Brüstung fassadenbündig und nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt ist.

Fassadenhöhe beim Schrägdach: Fassadenhöhe beim Flachdach: Quelle: Anhang ABV, Figur 5.2

zu Ziffer 4.2 Hochhäuser

Hochhäuser sind nur entlang der Bahngleise denkbar. Sie sind auf das im Zonenplan definierte Gebiet Fadwis beschränkt, mit einer grössten Höhe von maximal 40 m zulässig und müssen die Voraussetzung einer städtebaulich besonders guten Gesamtlösung erfüllen.

zu Ziffer 4.4 Nutzweise

Hinweise zur zulässigen Nutzweise können der Wegleitung zu Ziffer 3.8 BZO entnommen werden. SUTER • VON KÄNEL • WILD

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.