Art. 25 · Grenzabstand von Klein- und Anbauten
BZO Hinwil · S. 25 · Original-PDF
25 Gemeinde Hinwil Wegleitung zur Bau- und Zonenordnung WEGLEITUNG
Neben der Gebäudeform und der Dachgestaltung ist die Gestaltung der Fassaden für eine befriedigende Gesamtwirkung gemäss § 238 PBG von grosser Bedeutung. Bei der Fassadengestaltung sind insbesondere die typischen Strukturelemente zu beachten, z. B. das Verteilungsmuster der Fassadenöffnungen, der symmetrische Aufbau der Fassade oder der Gebäudesockel. Nicht herkömmliche Proportionen und Fenstergrössen können an Bauten im Dorfkern ebenso störend in Erscheinung treten wie sprossenlose Fenster. Fenster mit feingliedriger Sprossenteilung sowie Fensterläden sind Gestaltungselemente früherer Architektur und sollten beibehalten werden. Türen aus Metall oder mit zu viel Glas sowie ortsfremde Fassadenverkleidungen wirken oft störend und sind zu vermeiden. Die Farben müssen auf die Umgebung abgestimmt werden. zu Ziffer 3.5 Fassadengestaltung Für Erneuerungen der Fassade gilt im Grundsatz die Regel: Holz bleibt Holz, Putz bleibt Putz. Bauten, welche heute zum Beispiel einen verputzten Wohnhausteil und einen Ökonomieteil mit Holzfassade aufweisen, sollen also auch bei Umnutzungen wieder mit dieser Materialisierung in Erscheinung treten.
Balkone
Bei traditionellen Bauten sollen die Balkone nicht über den Dachvorsprung hinausragen. An strassenabgewandten Gebäudeseiten sind eigenständige Balkonvorbauten, welche den Gebäudekubus in seiner bisherigen Form und Ansicht weiterhin sichtbar lässt, erlaubt. Es ist eine zurückhal-tende Farbgebung und eine leichte Konstruktion mit Staketengeländern zu wählen. Geschlossene Balkone oder gar Milchglasbrüstungen sind fremdartig und beeinträchtigen den Bestand. Beispiele von Lauben und Balkonen unter dem Dachvorsprung:
zu Ziffer 3.6 Umgebungsgestaltung
Die Umgebung ist so zu gestalten, dass sie für sich und im Gesamtzusammenhang selbstverständlich wirkt. Ein wichtiges ortsbildprägendes Element der traditionellen Umgebungsgestaltung sind Vorgärten. Bestandteile der herkömmlichen Vorgartengestaltung sind z.B.: Gartenmauersockel mit einfachem Holz- oder Eisenzaun; Beläge in Mergel, Kies oder Natursteinpflästerung; Einzelbäume im Vorbereich mit Baumbeet ohne Einfassung etc. Die Neupflanzung von standortgerechten Bäumen ist erwünscht. Die Parkierung soll die herkömmliche Atmosphäre der Umgebung möglichst wenig beeinträchtigen, insbesondere sollen möglichst wenige Gartenflächen in Hartflächen umgewandelt werden. Sofern Abgrabungen notwendig sind, richten sich diese nach Ziffer 2.3 der BZO. SUTER • VON KÄNEL • WILD
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.