Art. 33 · Neubauten
BZO Grüningen · S. 14 · Original-PDF
Grundmasse
1
W1/25 W2/50 W3/65 - Vollgeschosszahl max. 1 2 3 - Dachgeschosse 1) max. 1 2 2 - Anrechenbares Untergeschoss max. 1 - Fassadenhöhe max. 4.80 m 8.10 m 11.40 m - Fassadenhöhe Schrägdach giebelseitig Giebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe um die sich aus der Dachneigung von 45° ergebende Höhe, höchstens aber um 5 m in der Zone W1/25 respektive höchstens um 6 m in den Zonen W2/50 und W3/65. - Gebäudelänge max. 30 m 30 m 40 m - Grundabstand:
–grosser
–kleiner
min. min.
10 m 5 m
10 m 5 m
10 m 5 m - Ausnützung max. 25 % 50 % 65 % - Grünflächenziffer 2) min. 40 % 40 % 40 %
1) Attikageschosse sind nicht zulässig. 2) In den Bereichen gemäss Art. 34 Abs. 2 reduziert sich die Grünflächenziffer um das Mass des Gewerbeanteils des entsprechenden Bauvorhabens. Der Gewerbeanteil berechnet sich anhand der anrechenbaren Geschossflächen in Voll- und Dachgeschossen.
Grundabstand
2Der grosse Grundabstand gilt für die wahlweise stärker nach Süden oder Westen orientierte Gebäudelängsseite.
Gebäudelänge
3Für die Berechnung der Gebäudelängen werden Anbauten im Sinne von § 2a ABV nur zur Hälfte ihrer Länge mitgerechnet.
14 Gemeinde Grüningen Bau- und Zonenordnung vom 14.6.2022 Gebäudeabstand
4Wenn der ordentliche Gebäudeabstand durch gegenseitige, nachbarrechtliche Vereinbarungen unterschritten wird, werden die massgeblichen Fassadenlängen von benachbarten Gebäuden zusammengerechnet und die betreffenden Grundabstände um ¼ der Mehrlänge gegenüber der maximalen Gebäudelänge heraufgesetzt.
Geschlossene Bauweise
5Die geschlossene Überbauung ist bis zur zonengemässen Gebäudelänge gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
Zweigeschossige Erscheinung
6Neubauten haben in den Zonen W2 mit zwei vollen Geschossen in Erscheinung zu treten.
Mindestausnützung
7Wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, ist bei Neubauten mindestens 80 % der maximal zulässigen Ausnützung auf den von der Baueingabe erfassten Grundstücken zu realisieren. Andernfalls ist mit der Baueingabe der Nachweis zu erbringen, dass diese Mindestausnützung auch nach der Erstellung der bewilligten Neubauten jederzeit erreicht werden kann.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.