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Art. 32 · Erleichterung für besonders gute Projekte
BZO Grüningen · S. 13 · Original-PDF
Fachbeurteilung
Bei besonders guten Projekten mit zeitgenössischer Architektur, die das Ortsbild qualitätsvoll und sorgfältig weiterentwickeln, können Abweichungen von den Bestimmungen über die Dach- und Fassadengestaltung gemäss Art. 30-31 BZO bewilligt werden. Solche Abweichungen setzen eine zustimmende Beurteilung durch eine von der Behörde bezeichnete Fachinstanz voraus. Die Kosten gehen zulasten der Bauherrschaft.
13 Gemeinde Grüningen Bau- und Zonenordnung vom 14.6.2022
3. WOHNZONEN
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.