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Art. 61 · rassenbauten

BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 28 · Original-PDF

Terrassenbauten an Hanglagen sind nur zulässig, a) wenn ein genehmigter Gestaltungsplan vorliegt, 3 Mittleres Drittel zwischen den projizierten Fassadenlinien Bau- und Zonenreglement Stadt Willisau 29 b) wenn das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.