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Art. 60 · rainveränderungen, Böschungen, Stützmauern

BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 28 · Original-PDF

Terrainveränderungen, künstlich gestützte Böschungen sowie Stützmauern sind auf das Minimum zu beschränken. Neu anzulegende Böschungen und Stützmauern sind nach Möglichkeit mit Hilfe von ingenieurbiologischen Methoden zu bauen. Stützmauern sind zu begrünen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.