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Art. 29 · Sonnenenergieanlagen, Energievorgaben
BZO Gossau · S. 14 · Original-PDF
Sonnenenergieanlagen, Energievorgaben
1Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie sind ohne Einfluss auf die Abstands- und Gebäudehöhenvorschriften zulässig.
2Sie haben sich gut einzuordnen. V-26.11.2018 11
3In gestaltungsplanpflichtigen Gebieten sowie bei Arealüberbauungen gelten erhöhte Anforderungen an die Energielösung. Bei Ersatz- und Neubauten in diesen Gebieten darf der Wärmebedarf 90% der jeweils aktuellen gesetzlichen Standards nicht überschreiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.