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Art. 28 · Herabsetzung

BZO Gossau · S. 14 · Original-PDF

des Grundabstandes Der Grundabstand darf bei einer Reduktion der Gebäudehöhe von jeweils 3.0 m um 1.5 m bis auf 3.5 m herabgesetzt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.