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Art. 22a · Gestaltungsplanpflicht
BZO Gossau · S. 13 · Original-PDF
Gestaltungsplanpflicht
2In der Zentrumszone Z sowie in der Erholungszone E4 gilt die Gestaltungsplanpflicht. 3.3. Aussichtsschutz In den in den Aussichtsschutzplänen bezeichneten Sektoren dürfen nur einzelne Bäume und Sträucher, jedoch keine Gebäude die angegebene Höhe überschreiten. Kleine, technisch bedingte Aufbauten sind zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.