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Art. 23 · Aussichtsschutz

BZO Gossau · S. 13 · Original-PDF

Aussichtsschutz 4. Ergänzende Bauvorschriften Die Gesamtnutzflächen (GNF) errechnen sich nach § 255 PBG zuzüglich die entsprechend genutzten Flächen in den Dach- und Untergeschossen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.