Art. 19 · Nutzweise
BZO Gossau · S. 12 · Original-PDF
2Die Erholungszone E2 dient Sport- und Freizeitanlagen. Die bestehenden Bauten und Anlagen (Schützenhaus, Tennisclub, Freizeitanlagen Moos) dürfen ersetzt oder erweitert werden.
3In der Erholungszone E3 sind Pferdesportanlagen zulässig. Die Bauten und Anlagen haben sich gut ins Landschaftsbild einzuordnen. Sie dürfen eine Baumasse von insgesamt 300 m3 nicht überschreiten. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 5.0 m.
4Die Erholungszone E4 dient der Pferdehaltung, Pferdezucht und der Ausbildung. Es gelten die Vorschriften des privaten Gestaltungsplanes Pferdezucht- und Ausbildungsbetrieb Jungholz.
5Die Erholungszone E5 dient Sportanlagen. Für zonenzweckgebundene Bauten und Anlagen beträgt die maximale oberirdische Baumasse 27'000 m3 bei einer maximalen Gebäudehöhe von 12 m. Der Grenzabstand beträgt 3.50 m. Ab einer oberirdischen Baumasse von 2'000 m3 gilt eine Gestaltungsplanpflicht. 3. Besondere Institute 3.1. Arealüberbauungen Arealüberbauungen sind in den folgenden Zonen zulässig: W 1.7, WG 1.7, W 2.4, WG 2.4 und Z.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.