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Art. 18 · Massvorschriften

BZO Gossau · S. 11 · Original-PDF

Massvorschriften und Nutzweise

2Gegenüber privaten Nachbargrundstücken sind die Grenz- und Gebäudeabstände der angrenzenden Zone einzuhalten.

3In der Zone für öffentliche Bauten mit erweiterten Bestimmungen südlich der ARA OE* sind ausschliesslich Nutzungen zulässig, die im Zusammenhang mit der Abwasserreinigungsanlage stehen. V-26.11.2018 8 2.6. Erholungszone

1Die Erholungszone E1 ist für Familiengärten vorgesehen. Bauten und Anlagen sind soweit zulässig als sie der Bewirtschaftung oder unmittelbaren Nutzung der Familiengärten dienen. Es gelten die Bauvorschriften der Teilbauordnung für Kat.Nr. 1542 in Gossau ZH vom 25. April 1977 (RRB 3701).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.