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Art. 7 · Kernzone (K)

BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 7 · Original-PDF

1Zweck: Die Kernzone bezweckt eine siedlungsbaulich und architektonisch qualitätsvolle Erweiterung und Aufwertung des Dorfkerns.

2Nutzung: Wohnbauten und höchstens mässig störende Geschäfts- und Gewerbebetriebe.

3Bebauungsplan: Es wird ein Bebauungsplan erlassen, der die Zuweisung der Nutzung, die Anordnung der Baubereiche und der Freiräume, die Erschliessung und die Anordnung der Abstellplätze in genereller Weise festlegt. Der Bebauungsplan kann, gestützt auf eine das ganze Gebiet umfassende Planungsstudie, auch für Teilgebiete erlassen werden.

4Vollgeschosse: Höchstens 4.

5Einschränkung: Ein- oder Zweifamilienhäuser sind nicht zulässig.

6Lärmempfindlichkeitsstufe: III

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.