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Art. 51 · Schutz vor technischen Gefahren

BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 21 · Original-PDF

1 ln der Konsultationskarte "Technische Gefahren" wird der Gefahrenbereich (Wirkdistanz) aller technischen Gefahren ausgewiesen. Diese Konsultationskarte ist von der Gemeinde bei allen behördlichen Tätigkeiten zu beachten und kann durch berechtigte Personen bei der zuständigen kantonalen Dienststelle eingesehen werden.

2Bei Baugesuchen im Gefahrenbereich sind je nach Risikosituation bauliche und technische Massnahmen festzulegen, um Personen innerhalb der Gebäude zu schützen.

20Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017, genehmigt vom Regierungsrat am 27. Februar 2018, in Kraft seit 1. März 2018. 21 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.