Art. 50 · Schutz vor Naturgefahren
BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 21 · Original-PDF
1Die Gefahrenkarte Luthern- Wiggertal weist in zahlreichen Gebieten Gefährdungen durch Hochwasser, Rutschungen und Sturzprozesse innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebiets aus.
2Der Gemeinderat erlässt eine separate Verordnung zum Schutz vor Naturgefahren. Deren integrierende Bestandteile sind der Gefahrenzonenplan und die Gefahrenschutzbestimmungen.
3Bei Bauprojekten in Gefahrengebieten ist der Nachweis zu erbringen, dass mit der vorgesehenen Bauweise auf der Bauparzelle selbst eine angemessene Reduzierung des Risikos erreicht wird, und dass sich dadurch nicht auf anderen Grundstücken eine Erhöhung der Gefahr ergibt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.