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Art. 5 · Zoneneinteilung, Zonenpläne

BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 6 · Original-PDF

Das Gemeindegebiet wird - soweit es nicht im Wald liegt - in folgende Zonen eingeteilt:

1Bauzonen:

–Dorfzone D

–Kernzone K

–Dreigeschossige Wohnzone W3

–Zweigeschossige Wohnzone Langnau W2L

–Zweigeschossige Wohnzone A W2A

–Zweigeschossige Wohnzone B W2B

–Eingeschossige Wohnzone W1

–Dreigeschossige Wohn- und Arbeitszone WA3

–Zweigeschossige Wohn- und Arbeitszone WA2

-  Arbeitszone III
A III
-  Arbeitszone IV

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.

A IV

–Weilerzone Gishalden WZ

–Zone für öffentliche Zwecke ÖZ

–Zone für Schiessanlagen S * Planungszone

–Golfzone GO

–Zone für Schrebergärten SG

–Grünzone GR

–Grünzone Gewässerraum GG

–Sonderbauzone Kurhaus SK

–Sonderbauzone Sägerei Langnau SL - Sonderbauzone Lupfen SBL

–Sonderbauzone Sägerei Richenthal SR

–Rekultivierungszone RK

2Nichtbauzonen:

–Landwirtschaftszone LW

–Übrige Gebiete A ÜGA

–Reservezone R

–Freihaltezone F - Freihaltezone Gewässerraum FG

3Schutzzonen:

–Naturschutzzone NS

–Landschaftsschutzzone (überlagert) LS * Planungszone

–Geotopschutzzone (überlagert) GS * Planungszone

4Für die Abgrenzung der Zonen und für die Anordnungen innerhalb der Zonen sind die Zonenpläne Siedlung (je 1:5'000) sowie Landschaft (1:10'000) massgebend. Die Zonenpläne sind Bestandteil des Reglements und können auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die verkleinerten, diesem Reglement beigelegten Zonenpläne haben orientierenden Charakter und sind nicht rechtsverbindlich.

5Der Berechnungsfaktor gemäss § 9 des Anhangs der Planungs- und Bauverordnung (PBV) beträgt in allen Bauzonen 1.0. * Planungszone: Die bezeichneten Zonen wurden an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2013 nicht behandelt und gelten deshalb weiterhin als Planungszone. 6 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 II. Bauzonen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.